NOBIX München GmbH
Marcel-Breuer-Straße 20, 80807 München
Online AV-Vertrag
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Liebe Kundin, lieber Kunde,
Die Systemhaus Bissinger GmbH firmiert künftig unter dem Namen NOBIX München GmbH. Diese Umbenennung ist Teil eines geplanten Wachstumsschrittes innerhalb der Marke NOBIX. Gemeinsam mit der Rustler Bürosysteme GmbH und der Digital Mountain GmbH entwickeln wir uns zu einem IT-Provider, der Technologie, Infrastruktur, Security, Digitalisierung und moderne Arbeitswelten aus einer Hand anbietet. Hierbei agieren wir im süddeutschen Raum über mehrere Standorte hinweg und mit einer starken regionalen Servicestruktur.
Als Teil der NOBIX Gruppe bieten wir standardisierte Lösungen für Ihre gesamte IT aus einer Hand, gemäß: Ein Kontakt. Alles erledigt.
Egal ob Print, Infrastruktur, Security oder Applikationen – wir stellen Ihnen einen kompetenten Ansprechpartner für alle Fragen und IT-Anliegen zur Seite. Dieser ist dank regionaler Nähe direkt vor Ort und greift gleichzeitig auf das Know-how unseres Service- und Expertenpools aus der gesamten NOBIX Group zu. Mehr Informationen erfahren Sie auf unserer Group-Seite: nobix-group.de
Auf Basis der ab dem 25. Mai 2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV) mit uns als Auftragsverarbeiter*in gemäß Art. 28 DS-GVO abzuschließen.
Um die neue Rechtslage der DS-GVO zu nutzen, haben wir eine Lösung entwickelt, die den Abschluss der Vereinbarung elektronisch über diese Seite ermöglicht. Dies reduziert den Aufwand für alle Beteiligten und schafft gleichzeitig eine rechtlich sichere Grundlage für unsere zukünftige Zusammenarbeit.
Bitte überprüfen Sie die Angaben in der Anlage A zum Vertrag und passen Sie diese gegebenenfalls an Ihre Anforderungen an. Anschließend geben Sie Ihre Kundendaten im Formular ein.
Am Ende des Prozesses können Sie die Daten nochmals prüfen. Nach Abschluss erhalten Sie die Vereinbarung direkt zum Download sowie per E-Mail als PDF-Anhang zugeschickt.
Hinweis: Falls eine Vorabprüfung, beispielsweise durch Ihren Datenschutzbeauftragten, notwendig ist, können Sie nach Eingabe der Daten – jedoch noch vor Abschluss der Vereinbarung – auf der zweiten Seite ein PDF vorab herunterladen. Dies ersetzt jedoch nicht den vollständigen Abschluss der Vereinbarung.